Stand: ab 01. April 2025
§1
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist eine wesentliche Voraussetzung für die Existenz des MSV Pampow e.V.
Jedes Mitglied ist daher zur termingerechten Zahlung des für ihn festgelegten Beitrages verpflichtet.
§2
Für die Aufnahme in den MSV Pampow e.V. ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10,- € zu zahlen.
§3
Für die Höhe des Mitgliedsbeitrages wurden durch die Mitgliederversammlung folgende Festlegungen getroffen:
Beitragshöhe monatlich ab 01.04.2025
Spielbetrieb (Erwachsene)
*Spielbetrieb Volleyball (Erwachsene) bis 31.12.2025
Spielbetrieb (Nachwuchs)
Freizeitsport
Spielegruppe
Trainer und Betreuer
Passives Mitglied
25,00 €*
23,00€
17,00 €
13,00 €
10,00 €
10,00 €
3,00 €
§4
Vereinsmitglieder die sich in mehreren Abteilungen des Vereins betätigen, zahlen jeweils nur den Beitrag für eine Abteilung. Dabei wird der Beitrag aus der Abteilung mit der jeweils höchsten Beitragsforderung festgelegt.
§5
Der Beitrag wird jeweils halbjährlich erhoben. Er wird jeweils zum 15. März bzw. 15. September des Jahres fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Lastschrift / Einzugsermächtigung. Kann ein Mitgliedsbeitrag oder eine andere fällige Zahlung nicht eingezogen werden und entsteht dadurch eine Rücklastschrift, so trägt das säumige Mitglied die anfallenden Gebühren in Höhe von 15,00 €. Der ausstehende Betrag einschließlich der Rücklastschriftgebühr ist innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung auf das Vereinskonto zu überweisen. Bei wiederholten Rücklastschriften behält sich der Verein weitere Maßnahmen vor.
§6
Änderungen der Beitragsordnung werden durch den Vorstand in Abstimmung mit den jeweiligen Abteilungen vorgeschlagen.
§7
Im Einzelfall kann der Vorstand auf der Basis eines schriftlichen Antrages eine Verminderung (bis hin zur Beitragsbefreiung) des festgelegten Beitrages vornehmen.
§8
Ehrenmitglieder des MSV Pampow e.V. zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.